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Bildungspolitische Positionen

Auf dieser Seite findet sich eine exemplarische Auswahl von Positionspapieren, Diskussionbeiträgen, Interviews und anderen bildungspolitischen Positionierungen, die im Laufe meiner langjährigen bildungspolitischen Arbeit in den verschiedenen Gremien, Verbänden, Arbeitsgruppen usw. unter meiner Mitwirkung in in jeweils teamleitender oder zentraler Funktion entstanden sind.

 

Das 2021 von der Föderation Musikpädagogischer Verbände nach mehrjährigen Diskussionen verabschiedete Gesamtkonzept Musikalischer BildungDas 2021 von der Föderation Musikpädagogischer Verbände nach mehrjährigen Diskussionen verabschiedete Gesamtkonzept Musikalischer BildungGesamtkonzept Musikalische Bildung

Ausgangspunkt für die Aktivitäten zur Erstellung eines Gesamtkonzept Musikalischer Bildung war das im Jahre 2016 verabschiedete Grundsatzpapier „Für musikalische Bildung an Schulen – Agenda 2030“ des Bundesverbandes Musikunterricht e.V. (BMU): Dieses Papier diente nach der Gründung des BMU zur Positionsbestimmung des aus dem Zusammenschluss der Vorgängerverbände "Verband Deutscher Schulmusiker e.V." (VDS) und "Arbeitskreis für Schulmusik e.V." (AfS) hervorgegangenen neuen Verbandes. Zur Konkretisierung der Satzungsziele wurden hier auf der Basis von Analysen des gesellschaftlichen Kontextes, der Situation des Musikunterrichts und der Musiklehrerbildung insbesondere bildungspolitische Positionierungen und Forderungen formuliert. Einen zentralen Punkt bildete dabei die Forderung zur Erstellung eines Gesamtkonzepts musikalischer Bildung:

„Als Grundlage muss ein umfassendes Gesamtkonzept musikalischer Bildung entworfen werden, welches ein pluralistisches Musikverständnis ebenso umfasst wie den Verbund von schulischer und außerschulischer Arbeit sowie den Einbezug aller Lebensphasen“ (Bundesverband Musikunterricht e.V. 2016, S. 7). Wichtigstes Ziel dieser Forderung war und ist die Überwindung bildungspolitischer Vertretungen von Einzelinteressen durch die verschiedenen Interessenvertretungen, an deren Stelle die Formulierung gemeinsamer Interessen ebenso wie individueller Profilierungen in den verschiedenen Arbeitsfeldern sowie das Auftreten mit einer gemeinsames Stimme im bildungspolitischen Diskurs treten sollte.

Nach umfangreichen Vorgesprächen übernahm 2017 die "Föderation Musikpädagogischer Verbände" (FMV) die Koordination der Diskussionsrunden und Arbeitstagungen zur Erstellung des Gesamtkonzepts Musikalischer Bildung, welches schließlich 2021 von allen beteiligten Verbänden und Gremien einstimmig verabschiedet wurde.

Zentrale Ziele dieser verbands- und gremienübergreifenden bildungspolitischen Positionierung sind:

  • Das Auftreten der Protagonisten musikalischer Bildung im bildungspolitischen Diskurs mit einer gemeinsamen Stimme
  • Mehr politische Durchsetzungskraft auf allen Ebenen
  • Klärung der Aufgaben der verschiedenen Akteure im Bereich musikalischer Bildung
  • Aufzeigen von Doppelungen (daraus können sich Interessenkonflikte der verschiedenen Player ergeben) und
    bisher unbespielter Felder (hieraus können zukünftige zusätzliche Aufgaben erwachsen) im Bereich musikalischer Bildung

Neben einer Präambel mit einem grundlegenden Problemaufriss und der Zielperspektive enthält das Papier eine kritische Bestandsaufnahme der Handlungsfelder und Akteure in einer vielfältigen Bildungslandschaft sowie die Herausforderungen, Problemfelder und Chancen im aktuellen Umfeld musikalischer Bildung. Die notwendigen Konsequenzen und Handlungsbedarfe werden als bildungspolitischer Forderungskatalog formuliert. Im Anhang finden sich Kurzvorstellungen der beteiligten Verbände und Gremien.

An der Erstellung des Gesamtkonzepts Musikalischer Bildung haben mitgewirkt:

  • Arbeitskreis Elementare Musikpädagogik (AEMP)
  • Arbeitsgemeinschaft der Leitenden musikpädagogischer Studiengänge in der Bundesrepublik Deutschland (ALMS)
  • Arbeitskreis Musik und Bewegung / Rhythmik an Hochschulen AMBR e.V. (AMBR)
  • Arbeitskreis Musikpädagogische Forschung (AMPF)
  • Bundesfachgruppe Musikpädagogik e.V. (BFG)
  • Bundesverband Musikunterricht e.V. (BMU)
  • Gesellschaft für Musikpädagogik e.V. (GMP)
  • Konferenz Musikpädagogik an Wissenschaftlichen Hochschulen (KMpWH)
  • Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM)
  • Arbeitsgemeinschaft Künstlerisch-Pädagogischer Studiengänge an den Hochschulen für Musik in der Bundesrepublik Deutschland (AG KPS)
  • Arbeitsgemeinschaft Schulmusik an den Hochschulen für Musik in der Bundesrepublik Deutschland (AG Schulmusik)

Die Printversion des Gesamtkonzepts Musikalischer Bildung kann über den hinterlegten Link von der Website der Föderation Musikpädagogischer Verbände (FMV) abgerufen werden.

 

Weitere Informationen zur Genese des Gesamtkonzepts Musikalischer Bildung sowie eine Übersicht der verschiedenen Gremien, Verbände und Dachverbände im musikbezogenen bildungspolitischen Raum finden sich in einem Beitrag, den ich in der Entstehungsphase des Gesamtkonzepts Musiklischer Bildung im Kongressband zum 4. Bundeskongress Musikunterricht 2019 veröffentlicht habe und der unter folgendem Link abrufbar ist.

 

Michael Pabst-Krueger im SWR 2 – Gespräch:
Viele Abiturient*innen haben ein eher unattraktives Bild des Musiklehrerberufes -
Musiklehrer*innen sind Mangelware

In diesem Interview, welches im Rahmen einer Themenwoche zum Musikunterricht des Südwestfunks im September 2020 aufgezeichnet wurde, geht es um den Wandel des Musikunterrichts und die Ziele musikalischer Bildung an allgemeinbildenden Schulen sowie die fast überall fehlenden Lehrkräfte.

Obwohl viele Musiklehrer*innen in Studium und Referendariat heute sehr gut auf den Unterricht vorbereitet sind, gibt es an den Hochschulen und Universitäten in Deutschland zu wenige junge Menschen, die Musik auf Lehramt studieren. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass viele Abiturient*innen falsche Vorstellungen von der Berufspraxis als Musiklehrer*in haben: Zum Einen kursiert das Bild, dass die meisten Schüler*innen sich nur wenig für eine intensivere Beschäftigung mit Musik interessieren, zum Anderen haben musikbegeisterte Abiturient*innen oftmals die Vorstellung, dass Musizieren mit Kindern und Jugendlichen an Schulen nur auf musikalisch niedrigem Niveau möglich ist. Vor allem aber können sich viele junge Menschen ihre eigene Rolle als Musiklehrer*in kaum oder gar nicht vorstellen.

Es ist deshalb sinnvoll, jungen Menschen bereits in der Schule die Perspektive von Musiklehrer*innen zu eröffnen, indem sie selbst in der Anleitung von Gruppenmusizieren angeleitet werden und dies auch praktisch erproben. Sobald dieser Rollentausch erfolgt, wandelt sich bei vielen das Bild und die Attraktivität des Berufsfeldes wird in Ansätzen erlebbar. Diese Art von Rollentausch ist für musikbegeisterte Schüler*innen im Rahmen von Musikmentoren-Ausbildungen in vielen Bundesländern möglich. Die Qualitäten des Berufes liegen nämlich ganz woanders: Schüler*innen, die beim Musizieren aufblühen, sich begeistern, weil sie eine Erfahrung machen, die ihnen sonst nicht zugänglich ist.

Das gesamte Interview kann unter folgendem Link nachgehört werden: SWR 2 – Interview 2020.

 

Michael Pabst-Krueger im Interview des Musikinformationszentrums:
Unterrichtsausfall löst Abwärtsspirale aus

Wer als Kind keine musikalischen Grundlagen erhält, musiziert weniger, wählt nicht so häufig Musik als Leistungskurs, studiert kaum Musik auf Lehramt und besucht wenig klassische Konzerte. Nach einer vom Deutschen Musikrat, der Konferenz der Landesmusikräte und der Bertelsmann Stiftung durchgeführten Studie "Musikunterricht in der Grundschule" fehlen 23.000 Musiklehrer*innen an Grundschulen in Deutschland – und im Bereich der Gesamt-, Real- und Mittelschulen ist die Situation nicht besser.

Als Präsident des Bundesverbandes Musikunterricht bezieht Dr. Michael Pabst-Krueger hierzu im März 2020 Stellung und zeigt in einem Interview des Musikinformationszentrums des Deutschen Musikrats (MIZ) die gesellschaftlichen Folgen des Ausfalls von qualifiziertem Musikunterrichts an Grundschulen auf. In diesem Zusammenhang warnt er auch vor der Gefahr eines Rückgangs der kulturellen Bildung insgesamt.

 

Grundsatzpapier des Bundesverbandes Musikunterricht zur Musikalischen Bildung in der Grundschule

BMU-Positionspapier zur Musikalischen Bildung in der Grundschule von 2019BMU-Positionspapier zur Musikalischen Bildung in der Grundschule von 2019In seinem Positionspapier "Musikalische Bildung in der Grundschule – BMU-Position zur inhaltlichen und personellen Ausgestaltung des Musikunterrichts an der Grundschule“ benennt der Bundesverband Musikunterricht e.V. (BMU) 2019 zentrale Kernpunkte für den Ausbau und die Sicherung der Qualität musikalischer Bildung in Grundschulen. Das Papier richtet sich an alle politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern.

Die Grundschule ist der Ort, an dem Kinder aller sozialen Strukturen zusammen kommen, um gemeinsam zu lernen. Die Grundschule ist deshalb der entscheidende Ort, allen Kindern eine solide musikalische Grundausbildung zukommen zu lassen. Musikunterricht in der Grundschule greift das kindliche Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit der musikalischen Umwelt und eigener musikalischer Betätigung auf, er bestärkt dieses Bedürfnis und nutzt es für eine grundlegende musikalische Bildung, die in der weiterführenden Schule sowie im außerschulischen Bereich erweitert wird.

Als Kernpunkte zur Wahrung der musikalischen Bildung in der Grundschule benennt der BMU eine feste Verankerung des Musikunterrichts in der Stundentafel der Grundschule mit mindestens zwei Stunden pro Woche, erteilt von ausgebildeten Musiklehrkräften. Um dies gewährleisten zu können, ist eine Professionalisierung des Musikunterrichts, sowohl was die universitäre Ausbildung angehender MusiklehrerInnen als auch die fachliche Qualifikation von Seiteneinsteigern anbelangt, unabdingbar. Um Anreize für die Wahl des Grundschullehrberufs zu schaffen, ist nicht zuletzt auch die Vergütung an die von Musiklehrkräften an weiterführenden Schulen anzugleichen.

Der BMU sieht durch diese Forderungen eine Chance, den qualifizierten Musikunterricht in der Grundschule zu wahren und durch die geforderten gesteigerten Investitionen die Attraktivität des Musiklehrerberufs an Grundschulen wieder zu steigern, um so die musikalische Bildung der zukünftigen Generationen abzusichern.

 

Grundsatzpapier des Bundesverbandes Musikunterricht zur Inklusion im Musikunterricht

BMU-Position zur Inklusion im Musikunterricht von 2019BMU-Position zur Inklusion im Musikunterricht von 2019In seinem Positionspapier "Inklusion – BMU-Position zur Inklusion im Musikunterricht“ zieht der Bundesverband Musikunterricht e.V. (BMU) zehn Jahre nach Unterzeichnung der UN Behindertenrechtskonvention Bilanz zur Inklusion im Unterrichtsfach Musik an deutschen Schulen. Im Frühjahr 2019 werden Perspektiven für eine erfolgreiche Umsetzung von Inklusion im Musikunterricht, der heute vor dem Hintergrund systemischer Veränderungen mit Bedingungen erheblich größerer Heterogenität konfrontiert ist, benannt und entsprechende Forderungen an bildungspolitische Entscheidungsträger formuliert.

Aus einer bundesweiten Umfrage der Universität Paderborn unter Lehrenden aller Schularten aus dem Jahr 2017, die in Kooperation mit dem BMU durchgeführt wurde, geht hervor, dass mehr als drei Viertel der befragten Grundschullehrkräfte gemeinsamen Musikunterricht von Lernenden mit und ohne Förderbedarf für sinnvoll halten. In den weiterführenden Schulen ist dieser Anteil weitaus kleiner, an Gymnasien liegt er bspw. bei etwa einem Drittel. Dieser Umfrage ist jedoch auch zu entnehmen, dass der Stand der Umsetzung von Inklusion im Musikunterricht uneinheitlich und unbefriedigend ist und überwiegend als politisches Sparmodell, zur Kürzung der bedarfsgerechten Förderung und als ein Vergeuden sonderpädagogischer Expertise sowie als persönliche Überforderung wahrgenommen wird. (Eine Präsentation der Ergebnisse dieser Studie findet sich unter folgendem Link).

Ziel muss es sein, jedem Kind und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf im Musikunterricht gerecht zu werden. Als Gelingensbedingungen hierfür sieht der BMU in erster Linie die Entwicklung von Unterrichtskonzepten, die sich in inhaltlicher wie auch in methodischer Hinsicht an den Erfordernissen eines inklusiven Musikunterrichts orientieren, sowie die Gewährleistung einer personell abgesicherten sonderpädagogischen Expertise im Musikunterricht.

 

Grundsatzpapier des Bundesverbandes Musikunterricht zur Digitalisierung im Musikunterricht

BMU-Position zur Digitalisierung von 2019BMU-Position zur Digitalisierung von 2019In seinem Positionspapier "Musikunterricht und Digitalisierung – BMU-Position zur Entwicklung des Musikunterrichts im Zeitalter der Digitalisierung“ setzt sich der Bundesverband Musikunterricht e.V. (BMU) für das Lernen und Gestalten mit und über digitale Technologien und Medien im Unterrichtsfach Musik ein. Mit diesem 2019 verabschiedeten Papier, das sich an alle politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern richtet, benennt der BMU zentrale Kernpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung des digitalen Wandels in allen musikbezogenen Bildungsinstitutionen.

Digitale Innovationen und Fortschreibungen kultureller Werte ändern und mehren die Formen des Hörens und Musizierens, Komponierens und Reflektierens und die damit verbundenen Anforderungen an den Musikunterricht und die Lehrerbildung. Digitale Technologien sowie die Reflexion über Digitale Medien sind heute zentrale Aufgaben eines zeitgemäßen Pflicht-Unterrichtsfachs Musik in allen Altersstufen und Schultypen.

Als Kernpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung des digitalen Wandels benennt der BMU zum einen die Gewährleistung einer den aktuellen Technologien entsprechenden administrativen, materiellen und rechtlichen Infrastruktur. Dazu zählen u.a. eine hinreichende materielle Ausstattung mit digitalen Geräten und Software, aber auch praxisnahe und klare Regelungen für das Verwenden, Erstellen, Speichern, Teilen, Veröffentlichen und Löschen von digitalen Unterrichtmaterialien.

Die vielfältigen Herausforderungen einer zeitgemäßen Auseinandersetzung mit den Erfordernissen der Digitalisierung und Mediatisierung sowie gleichzeitig einer Fortführung und Pflege traditioneller Musikpraxen bedürfen eines eigenständigen und über die Stundentafeln abgesicherten Musikunterrichts in allen Altersstufen und Schultypen.

 

Grundsatzpapier des Bundesverbandes Musikunterricht zur Musikalischen Bildung an Schulen

BMU-Grundsatzpapier "Für musikalische Bildung an Schulen - Agenda-2030" von 2016BMU-Grundsatzpapier "Für musikalische Bildung an Schulen - Agenda-2030" von 2016"Für Musikalische Bildung an Schulen – Agenda 2030 des Bundesverbandes Musikunterricht e.V." – das ist der Titel des zentralen Grundsatzpapiers, welches die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Musikunterricht e.V. (BMU) am 24.09.2016 beim Bundeskongress Musikunterricht in Koblenz einstimmig verabschiedet hat. Dieses für die künftige Arbeit des BMU wegweisende Papier wurde in einem intensiven Diskussionsprozess entwickelt und wird von einem breiten Konsens vieler musikpädagogischer Akteurinnen und Akteure getragen. Es besteht aus fünf Teilen: Einer Präambel, drei Zustandsbeschreibungen – zur Rolle der Musik in der Gesellschaft, zur aktuellen Situation des Musikunterrichtes und der Musiklehrerbildung - und schließlich der Ableitung der eigentlichen Agenda – des "zu Tuenden".

Die Präambel bildet das Herzstück des Papieres – die nicht hintergehbare Norm, die die Formulierung der konkreten Ziele begründet.

"Musikalische Bildung zielt auf Mündigkeit und zunehmende Selbstbestimmung in sozialer Verantwortung. Sie konkretisiert sich in einer grundlegenden Bedeutsamkeit von Musik für die gesamte eigene Lebenspraxis und wird getragen durch einen breiten, individuell erweiterungs- und vertiefungsfähigen Bezug zur Musik."

In den drei Zustandsbeschreibungen benennt der BMU seine jeweilige Position innerhalb von Spannungsfeldern, die sich angesichts der Heterogenität von Musik in der Gesellschaft, im Musikunterricht und der Musiklehrerbildung entfalten. Angesichts der scheinbar unendlichen musikalischen Vielfalt in der Gesellschaft müssen im Musikunterricht der allgemeinbildenden Schule Orientierungen geboten werden - sowohl im Überblick als auch in exemplarischen Vertiefungen. Die Interessen und musikbezogenen Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler bilden dazu den Ausgangspunkt. Um einen zukunftsfähigen Musikunterricht durchzuführen, müssen die sehr ungleichen Bedingungen, unter denen Musikunterricht aktuell durchgeführt wird, auf gemeinsame Mindeststandards angehoben werden, z.B. in Bezug auf Räumlichkeiten, Ausstattung, Verankerung in den Stundentafeln und die Anerkennung der außerunterrichtlichen Tätigkeiten von Musiklehrenden (Leitung von Chören, Orchestern, Big- und Rockbands, Musical-AGs etc.). Im Studium, das sich im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Pädagogik und Kunst verortet, müssen eine frühe Berufsfeldorientierung und die eigene künstlerische Entwicklung der zukünftigen Musiklehrerinnen und Musiklehrer im Gleichgewicht sein. Damit jene den vielfältigen aktuellen und künftigen Aufgaben dauerhaft gewachsen sind, muss Fort- und Weiterbildung als selbstverständlicher Teil der Arbeitszeit verstanden werden.

Dieses Grundsatzpapier nutzt der BMU einerseits als Basis für die Weiterentwicklung Musikalischer Bildung an Schulen und andererseits als Basis für die landesspezifischen Positionierungen der 16 BMU-Landesverbände.

 

Für fachliche Qualität und Professionalität

Eine Stellungnahme von AfS und VDS zur Empfehlung der Kultusministerkonferenz  zur "kulturellen Kinder- und Jugendbildung"

Im Oktober 2013 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Empfehlung zur "kulturellen Kinder- und Jugendbildung" beschlossen. Die Musiklehrerverbände Arbeitskreis für Schulmusik (AfS) und der Verband Deutscher Schulmusiker (VDS) begrüßen ausdrücklich die in diesem Papier verstärkt geforderten Aktivitäten in der außerschulischen kulturellen Bildung - auch mit Blick auf Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen. Gleichwohl halten wir einige Schlussfolgerungen, die gezogen werden, für problematisch, da sie weder mit der wissenschaftlichen noch mit der alltagspraktischen Erfahrung in Einklang zu bringen sind. Zudem sehen wir die Gefahr, dass einige der aufgezeigten Konsequenzen gerade nicht zu einer Bereicherung des kulturellen Lebens an Schulen, sondern zu dessen Verarmung bzw. qualitativen Verflachung führen würden. Wir wenden uns daher an die für die allgemein bildenden Schulen zuständigen Ministerinnen und Minister der 16 Bundesländer, damit in zukünftigen Empfehlungen, Verlautbarungen und Diskussionen zum Thema folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Im KMK-Papier und in anderen Papieren zum Thema "Kulturelle Bildung" wird formuliert, "Kulturelle Bildung" müsse allen Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht bzw. überhaupt erst flächendeckend eingeführt werden. Tatsächlich aber findet "Kulturelle Bildung" tagtäglich an nahezu allen Schulen der Bundesrepublik Deutschland statt und der Fachunterricht in Musik, Kunst oder Theater ist de facto der einzige Ort, an dem "Kulturelle Bildung" alle Kinder und Jugendliche - unabhängig von ihrer sozialen, ökonomischen oder kulturellen Herkunft - erreicht. Kulturelle Bildung ist also bereits im Rahmen der künstlerischen Fächer in der Schule verankert, sodass die erste und zentrale Forderung die Sicherung des qualifizierten und von ausgebildeten Fachkräften erteilten Fachunterrichts in diesem Bereich sein muss.
  2. Wir bitten darum, in künftigen Empfehlungen die zentrale Rolle der schulischen "Kulturellen Bildung" eindeutiger als bisher zu artikulieren und deutlich herauszustellen, dass es sich bei Angeboten zur "Kulturellen Bildung" außerhalb des Fachunterrichts an allgemein bildenden Schulen in der Regel um Vertiefungen, Ergänzungen oder individuelle Schwerpunktsetzungen in einem Gesamtangebot "Kultureller Bildung" handelt.
  3. Die Musiklehrerverbände begrüßen explizit den Ausbau der außerschulischen "Kulturellen Bildung" auch mit Blick auf vielfältige Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen - sei es in Arbeitsgemeinschaften oder anderen zusätzlichen Angeboten in der Ganztagsschule oder auch punktuell mit dem Fachunterricht Musik. Formulierungen in diesem und anderen Papieren zur "Kulturellen Bildung" geben jedoch Anlass zur Sorge, dass der Fachunterricht in Teilen oder auch ganz durch projektartige kooperative Modelle mit außerschulischen Kulturschaffenden ersetzt werden soll oder diese Möglichkeit zumindest in Betracht und als gleich- bzw. gar höherwertiger bewertet wird.
  4. Wir fordern deshalb, dass die zuständigen Ministerien die Verantwortung für jedes einzelne künstlerische Schulfach, also den Elementen der kulturellen Bildung, weiterhin übernehmen und dies auch in ihren Positionierungen und Entscheidungen nach außen hin deutlich machen. Der Fachunterricht Musik, für den wir hier sprechen, musste in den letzten Jahren bereits an vielen Stellen deutliche Kürzungen hinnehmen. Er darf in seiner Kontinuität und in seinem curricularen Aufbau, der auf musikdidaktischen Fundamenten ruht und von ausgebildeten Fachlehrern erteilt wird, an keiner Stelle weiter gekürzt, ersetzt oder in andere Weise als "Verhandlungsmasse" in einen allgemeinen Topf der "Kulturellen Bildung" eingebracht werden.
  5. Es gibt in diesem und anderen Papieren eine Tendenz, die ästhetischen Fächer zu Lernbereichen, Kulturprofilen o.ä. zusammenzufassen oder neuerdings auch von einer gewünschten "Multiprofessionalität" der Lehrenden zu sprechen. Das Talent, sich in mehreren Künsten ausdrücken zu können, ist jedoch nur sehr wenigen Menschen gegeben und lässt sich vor allem nicht beliebig "anerziehen". Nicht zuletzt deshalb muss in diesen Feldern die besondere Eignung - auch für die entsprechenden Lehrämter - bundesweit in Eignungsprüfungen an künstlerischen Hochschulen oder Universitäten nachgewiesen werden - was nur in sehr seltenen Ausnahmefällen von einzelnen Personen in mehreren Fächern möglich sein wird.
  6. Wir fordern daher auf, künftig deutlicher herauszustellen, dass eine hochwertige fachliche Qualifikation der Lehrenden in- und außerhalb von Schule unverzichtbar für die "Kulturelle Bildung" ist und deshalb weiterhin gewährleistet bleiben muss - gerade und insbesondere auch für die inzwischen allgemein als unverzichtbar angesehene Herstellung künstlerischer Produkte als Voraussetzung Kultureller Bildung, die durch deren Rezeption allein nicht erreicht werden kann. Diese fachliche Qualifikation muss sowohl in der Ausbildung als auch im Einsatz der Lehrenden an den Schulen erhalten bleiben. Einer Entprofessionalisierung im Bereich des Unterrichtsfaches Musik, der weiteren künstlerischen Fächern und damit der Kulturellen Bildung insgesamt ist dagegen deutlich entgegenzutreten.

2. April 2014

Dr. Michael Pabst-Krueger (AfS-Bundesvorsitzender)
Prof. Dr. Ortwin Nimczik (VDS-Bundesvorsitzender)